Zertifizierte Partner- und Meisterbetriebe führen in unserem Auftrag die mit Ihnen vereinbarten zulassungspflichtigen (HWO) Dienstleistungen durch.
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Zertifizierte Partner- und Meisterbetriebe führen in unserem Auftrag die mit Ihnen vereinbarten Dienstleistungen durch. Die Verjährungszeit für Ansprüche des Bauherrn beträgt fünf Jahre für Leistungen an einem Bauwerk und die Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür (§ 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
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